Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Allgemeines

1. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verträge mit SPIELE MAX zu einem Zweck abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Alle Lieferungen und Leistungen von SPIELE MAX erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich von SPIELE MAX zugestimmt.

§2 Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote von SPIELE MAX sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung zum Kauf der Ware dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und/oder Farbe der Ware bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Bei einer Bestellung der gewünschten Ware unmittelbar in einer Filiale von SPIELE MAX erklärt der Kunde mit seiner Bestellung verbindlich sein Vertragsangebot. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch SPIELE MAX unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.

3. SPIELE MAX ist berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen. SPIELE MAX ist berechtigt, die Bestellung auf eine handelsübliche Menge zu begrenzen.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von SPIELE MAX zu vertreten ist.

5. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

§3 Vereinbarung über die Beschaffenheit

Die dem Vertrag zugrunde liegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich aus den Herstellerangaben oder den jeweiligen Produktbeschreibungen. Abweichungen davon bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und SPIELE MAX.

§4 Vergütung

1. Der angebotene Kaufpreis ist für den Kunden bindend. Maßgeblich ist jeweils der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Kaufpreis. Im Kaufpreis ist die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer enthalten.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zzgl. der Versandkosten.

3. Bei einer Bestellung der Ware unmittelbar in einer Filiale von SPIELE MAX hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu zahlen. Der restliche Kaufpreis ist bei Entgegennahme der Ware in der Filiale von SPIELE MAX oder bei Entgegennahme der Nachnahmeversendung per Paketdienst oder Spedition zu zahlen.

Wird bei Bestellung einer Ware unmittelbar in einer Filiale von SPIELE MAX auf Wunsch des Kunden diese von SPIELE MAX an den Kunden ausgeliefert, so sind von dem Kunden die Versandkosten zusätzlich zu zahlen.

4. Zahlt der Kunde den Kaufpreis per Kreditkarte, so belastet SPIELE MAX das Kreditkartenkonto frühestens an dem Tag, an dem die Lieferung unser Haus verlässt. Bei Nachnahmeversendungen hat der Kunde als zusätzliche Abwicklungskosten EUR 5,00, inklusive EUR 2,00 die vom Paketdienst direkt erhoben werden und somit nicht in der Bestellbestätigung und Rechnung erscheinen, zu zahlen.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese unbestritten sind.

6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§5 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verbrauchern behält sich SPIELE MAX das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Unternehmern behält sich SPIELE MAX das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus allen laufenden Geschäftsbeziehungen vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

3. Der Kunde ist verpflichtet, SPIELE MAX den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde SPIELE MAX unverzüglich anzuzeigen.

4. SPIELE MAX ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der Pflichten nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§6 Transportschäden

1. Bei Lieferung der Ware bittet SPIELE MAX den Kunden, die Ware beim Eintreffen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und bei offensichtlichen Schäden an der Verpackung und/oder am Inhalt diese sofort dem Spediteur/ Paketdienst anzuzeigen und die Annahme zu verweigern, da Spediteure/ Paketdienste einen Schadensersatzanspruch ablehnen, wenn ein offen- sichtlicher Schaden an einer Verpackung nicht bei Annahme protokolliert wurde. Zudem ist mit SPIELE MAX unverzüglich unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.

2. Der Verstoß gegen eine der vorgenannten Pflichten führt nicht zu einem Verlust der Gewährleistungsrechte für den Verbraucher.

§7 Lieferung / Lieferzeit / Verzug

1. Angaben über Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten. Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und/oder Hersteller.

2. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist SPIELE MAX berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. SPIELE MAX kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde SPIELE MAX als Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis eine Pauschale in Höhe von 1 % des Kaufpreises pro Monat, höchstens jedoch EUR 25,00 zu zahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann SPIELE MAX diese gegen Nachweis vom Kunden verlangen.

3. Verweigert der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Ware oder erklärt er, die Ware nicht mehr annehmen zu wollen, kann SPIELE MAX die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen. SPIELE MAX ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise eine Pauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden steht das Recht zu, im Falle der Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§8 Gefahrenübergang

1. Beim Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware über.

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst der Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§9 Gewährleistung

1. Der Verbraucher hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. SPIELE MAX ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Bei Unternehmern leistet SPIELE MAX für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Die Nacherfüllung durch Nachbesserung gilt erst nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde die bis dahin gezogenen Nutzungen herauszugeben. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Der Kunde verliert sein Gewährleistungsrecht, wenn er vor Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches an der Ware Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorgenommen hat.

3. Der Verbraucher hat SPIELE MAX offensichtliche Mängel der Ware spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

4. Der Unternehmer muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und SPIELE MAX erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind SPIELE MAX innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

6. Selbstständige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller eines Produktes bleiben von den vorhergehenden Regelungen zur Gewährleistung unberührt.

§10 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von SPIELE MAX sowie die seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften SPIELE MAX sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei SPIELE MAX zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die ihren Vertrag nicht zu gewerblichen, beruflichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwing- ende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz von SPIELE MAX. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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