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Richtig Stillen
Sicher freust Du Dich schon wahnsinnig darauf, Dein kleines Baby nach der Geburt zum ersten Mal zu Stillen. Doch Stillen ist am Anfang ganz schön ungewohnt. Lass Dich nicht entmutigen, wenn es nicht gleich beim ersten Mal funktioniert. Hier erfährst Du, was Du beachten musst, um die gemeinsame Zeit mit Deinem Kleinen richtig genießen zu können.
Mach es Dir bequem
Eine Stillmahlzeit dauert ungefähr eine halbe Stunde. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich in eine bequeme Position begibst. Setze Dich aufrecht auf einen Stuhl oder Sessel und halte Dein Baby in Brusthöhe über Deinem Schoß. Du kannst Dir dazu ein Kissen unterlegen. Besonders praktisch sind spezielle Stillkissen, die an einen halbkreisförmigen Schlauch erinnern. Sie stützen Dein Kleines so, dass Du auch Deinen Arm entspannen kannst. Ein kleiner Hocker oder ein Meditationskissen unter den Füßen gibt zusätzlichen Halt.
Falls Du nach der Geburt liegen musst, sprich mit Deiner Hebamme. Sie wird Dir helfen, die richtige Stillposition zu finden.
Die richtige Stillposition
Lege den Bauch Deines Babys eng an Deinen Körper. Sein Köpfchen liegt dabei auf Deinem Unterarm, unterhalb der Armbeuge. Halte Deinen Rücken gerade und krümme Dich nicht Deinem Baby entgegen. Den Kopf kannst du mit der anderen Hand zusätzlich stützen.
So legst Du Dein Baby an
Wenn Du mit den Lippen Deines Babys leicht über die Brustwarze fährst sollte es den Mund weit öffnen. Das sieht etwa so aus, als würde das Kleine gähnen. Ist der Mund weit geöffnet, führst Du ihn so zur Brust, dass Deine Brustwarze sich im hinteren Teil des Mundes befindet. Er sollte einen möglichst großen Teil des Warzenhofs bedecken. Dein Baby atmet während des Trinkes durch die Nase. Achte also auf genügend Abstand zwischen seinem Näschen und Deiner Brust.
Entspann Dich
Du hast es geschafft: Dein Baby trinkt. Jetzt kannst Du entspannen. Nimm Dir genügend Zeit zum Stillen und lass Dein Baby erst eine Brust leertrinken. Dann lässt Du es sich an der Zweiten satttrinken. Hat es nach der Ersten bereits genug, so bietest Du ihm die Andere beim nächsten Mal zuerst an. Beim Stillen gibst Du zunächst eine dünne Vormilch ab. Sie löscht den Durst Deines Kindes. Dann beginnt die viel kalorienreichere Nachmilch zu fließen, die Dein Baby mit allem versorgt, was es braucht.
So nimmst Du Dein Baby ab
Wenn Du Dein Baby von der Brust abnehmen möchtest, führe am Besten sanft einen Finger in seinen Mundwinkel. Damit lässt Du Luft in den Mund und das durch Saugen entstandene Vakuum verschwindet.
Berufstätig und Stillen
Du möchtest nach der Geburt wieder arbeiten gehen, Dein Baby aber weiterhin stillen? Gar kein Problem, das im Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter gibt es dafür eine besondere Regelung.
Arbeitsschutz für stillende Mütter
Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter regelt ganz genau, welche Tätigkeiten Du als stillende Mutter ausüben darfst und welche nicht. Grundsätzlich verboten sind schwere körperliche Arbeiten, regelmäßiges Heben schwerer Lasten, außerordentliches Strecken oder Beugen. Außerdem darfst Du als stillende Mutter keinen gesundheitsschädigenden Stoffen, Strahlen, Dämpfen oder Staub ausgesetzt sein. Kälte oder Nässe sind in Deiner Arbeitsumgebung ebenso verboten wie Erschütterungen und Lärm. Außerdem darf von Dir keine Akkordarbeit oder andere Arbeiten mit unterschiedlichem Arbeitstempo verlangt werden. Das macht das Gesetz insgesamt sehr mütterfreundlich.
Auch die Stillzeiten sind gesetzlich geregelt
Nach §7 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der berufstätigen Mutter hast Du als stillende Mutter einen Anspruch auf Stillpausen: Diese müssen Dir mindestens zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal am Tag für eine ganze Stunde gewährt werden. Arbeitest Du mehr als 8 Stunden täglich, muss Dein Arbeitgeber Dir sogar zwei Stillpausen von 45 Minuten zugestehen. Der nachfolgende Abschnitt im Gesetz regelt außerdem, dass Du die Stillpause nicht nacharbeiten musst oder Dir die Zeit vom Gehalt abgezogen wird: „Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden" (§7 Absatz 2 Mutterschutzgesetz). Die zuständige Aufsichtsbehörde kann Deinem Arbeitgeber sogar Stillzeiten und Stillräume vorschreiben.
Wenn Du Dein Baby aber nicht während der Arbeit stillen möchtest oder Dein Partner auf Euren Spross aufpasst, kannst Du Muttermilch abpumpen.
Mit freundlicher Unterstützung von NetMoms.





